Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firestorm Safety UG

Stand: 01.08.2022

§ 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand


(1) Leistungen und Angebote der Firestorm Safety UG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB).

Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotene Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber und Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Für die zwischen Teilnehmer und Auftraggeber und Firestorm Safety UG über die gegebenenfalls zusätzlich erfolgte Unterkunftsbuchung gelten die gesetzlichen Regelungen. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es
sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.


(2) Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Vertrag oder
den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss


Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Teilnehmer das von Firestorm Safety UG auf www.Firestorm-Safety.de unterbreitete Angebot zur Erbringung von Aus- und Fortbildungsleistungen dadurch annimmt, dass er seine Annahmeerklärung über das auf der Homepage befindliche Anmeldeformular, oder das durch Firestorm Safety UG gesendete Angebot an die
Firestorm Safety UG übermittelt. Die Firestorm Safety UG unterbreitet insofern bei den Angeboten auf ihrer Homepage ein annahmefähiges verbindliches Angebot
zum Vertragsschluss. Der Teilnehmer nimmt dieses verbindliche Angebot dadurch an, dass er das Online-Formular Anmeldung für eine Aus- und Fortbildungsmaßnahme ausfüllt und absendet. Bei Eingang der Firestorm Safety UG ist der Vertrag damit zustande gekommen. Verträge werden grundsätzlich
in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann ein Vertrag nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt.


§ 3 Kosten


Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt auf dem Anmeldeformular sowie der Homepage der Firestorm Safety UG genannten gültigen Seminar-/Lehrgangspreise, sowie die im Angebot übersandten Kosten. Alle Kosten sind individuelle Preise, die durch die Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den
Teilnehmern variieren können. Ratenzahlungsvereinbarungen können in Einzellfällen vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt werden und bedürfen unserer Annahme.

 

Unter § 15 finden Sie im Kostenschlüssel sämtliche Gebühren unserer Leistungen. Sofern Sie weitere Leistungen in Anspruch nehmen, finden Sie die Kosten in dem durch uns übermittelten Angebot.


§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug


(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang zu
verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden.


(2) Rechnungen sind innerhalb der genannten Fristen zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt nach einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 5,00 € Auslagenersatz verlangen.

 

(3) Bei diversen Kursangeboten ist die Kursgebühr direkt vor Ort zu entrichten. Dies kann Bar oder per EC-Karte direkt am Kurstag geschehen.


§ 6 Rücktritt / Kündigung / Verschieben


(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Bei allen Onlineschulungen (E-Learning) gilt das Datum des Vertragsabschlusses
als Veranstaltungsbeginn – dies entspricht 80 % des Entgeltes, es sei denn es wurde schriftlich ein anderer Starttermin vereinbart. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 50. bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Entgeltes,
b) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes,
c) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Entgeltes,
d) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Entgeltes,
e) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes.


(2) Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer behördlich angeordnete Quarantäne-Maßnahmen, Ausgangssperren oder einem lokalen Lock down unterliegt.
Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall
eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.


(3) Im Falle der Überbuchung eines Kursangebotes (wenn also für mindestens einen Teilnehmer ein Kursplatz aus Kapazitätsgründen nicht mehr bereitgestellt
werden kann), sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt für die Firestorm Safety UG nur binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überbuchung und nur dergestalt, dass vom Vertrag mit dem ersten (und allen ggf. nachfolgenden) Teilnehmern zurückgetreten wird.


(4) Bis zum Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, sofern
diese Person nicht bereits angemeldet ist. Wir können dem Eintritt des Dritten aus wichtigem Grund widersprechen, insbesondere wenn dieser den besonderen
Erfordernissen der Ausbildung nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den
Vertrag ein, so haften er und der ursprüngliche Teilnehmer uns gegenüber als Gesamtschuldner für das Entgelt und die durch den Eintritt des Dritten entstehen-
den Kosten.


(5) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich
zurückgetreten ist.


(6) Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

 

§ 7 Rücktritt bei Sonderlehrgängen sowie außer-Haus-Kursen


Bei Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder außerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten der
Firestorm Safety UG durchgeführt werden, besteht für den Anmelder ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn bis 16 Uhr. Kurzfristigere Absagen werden dann mit 5 Teilnehmern und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag in Rechnung gestellt wird, da der
Dozent in Fällen der An- und Abreise ohne Kursdurchführung an diesen Tagen nicht anderweitig eingesetzt werden kann.
Eine Erste-Hilfe-Kursabsage Ihrerseits muss nachweisbar schriftlich mindestens zwei Werktage vor Kursbeginn bis 12 Uhr an uns erfolgen. In diesem Fall bleibt
Ihre Absage kostenfrei. Dem Anmelder steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten
uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu
berechnen. Ein Rücktritt von Sonderlehrgängen sowie Außer-Haus-Kursen seitens des Veranstalters wird im § 9 geregelt.
Bei allen anderen nicht-Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder außerhalb oder innerhalb der eigenen oder
angemieteten Räumlichkeiten der Firestorm Safety UG durchgeführt werden, besteht für den Anmelder kein kostenfreies Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die im Angebot der Firestorm Safety UG genannten Kosten voll zu tragen.


§ 8 Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen / Sonderkündigungsrecht


(1) Wir behalten uns vor oder während der Veranstaltung zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von
Dozenten durch gleich qualifizierte Personen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor, soweit diese den Nutzen
der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.


(2) Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht bei letztgenanntem nicht.

 

(3) In beiden Fällen des Abs. (2) sind über den Ersatzunterricht hinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit betreffen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von der Firestorm Safety UG angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei der Firestorm Safety UG und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den
Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von den obigen Umständen.


(4) Eine Auslagerung der Ausbildung oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen/ Schulungshotels auch an anderen Orten behalten wir uns aus-
drücklich vor.


§ 9 Rücktritt des Veranstalters


Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn:

a. für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 5) vorliegen,

b. die Veranstaltung vor Beginn aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist insbesondere bei plötzlicher Krankheit, Tod des Dozenten, höherer Gewalt wie z.B. Lockdown, Quarantäne der Schule bzw. der Dozenten oder Tod eines nahen Ange-
hörigen des Dozenten der Fall.

c. Im Falle der Überbuchung einer Höchstgrenze eines Kursangebotes (wenn also für mindestens einen Teilnehmer ein Kursplatz aus Kapazitätsgründen nicht mehr bereitgestellt werden kann), sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt für die Firestorm Safety UG
nur binnen 7 Tagen ab Eintritt der Überbuchung und nur dergestalt, dass vom Vertrag mit dem ersten (und allen ggf. nachfolgenden) Teilnehmern zurückgetreten wird.
In allen vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vom Teilnehmer gebuchte Hotelzimmer, Bahntickets oder vergleichbarem.

 


§ 10 Besonderheiten einzelner Ausbildungen


(1) Bei einigen Bildungsgängen müssen vor Beginn der Ausbildung Unterlagen eingereicht werden, um die Voraussetzung zur Teilnahme an der jeweiligen Schulung zu erfüllen. Bitte informieren Sie sich vor Anmeldung einer Schulung auf unserer Homepage über diese Voraussetzungen. Sofern sich nach erfolgter Anmeldung herausstellt, dass Sie geforderte Voraussetzungen nicht erfüllen, befreit dies nicht von der Zahlung der in § 6 dieser AGB genannten Kosten.


(2) Bei Ausbilderlehrgängen für Erste-Hilfe sowie Sehtesterschulungen ist auf die regional unterschiedliche Voraussetzung für die Anerkennung gemäß § 67 / § 68
FeV (bzw. DGUV-G 304-001 falls erforderlich) selbst zu achten.


(3) Exkursionen in allen Lehrgängen müssen als Fahrleistung ggf. in Fahrgemeinschaften von den Teilnehmern erbracht werden und können nicht mit der Schule
abgerechnet werden.


(4) Die während der Ausbildung zum Praxisanleiter zusätzlich mögliche Anfertigung einer Urkunde über die Qualifikation „Ausbilder für Erste Hilfe“ sowie während
der Ausbildung zum Rettungssanitäter mögliche Anfertigung einer Urkunde über die Qualifikation „VBG-anerkannter Betriebssanitäter“ sowie andere Zusatz- oder
Zweiturkunden bei unseren Kurs-in-Kurs-Seminaren stellen kostenpflichtige Zusatzleistungen dar.


(6) Die Teilnehmerzahl liegt für diverse Lehrgänge bei ca. 10 - 20 Personen. Der Unterricht findet i. d. R. täglich von 9 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Abweichende Unterrichtszeiten werden vor Kursbeginn an die Teilnehmer kommuniziert.



§ 11 Haftung für Schäden


(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit des Teilnehmers.


(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens.


(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
von vertragswesentlichen Pflichten handelt.


§ 12 Form von Erklärungen


Rechtserhebliche Erklärungen / Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schrift- oder Textform (per Email).


§ 13 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen
und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.


§ 14 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand


(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.


(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das
für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

§ 15 Kostenschlüssel

 

 

 

 

 

 

§ 16 Datenschutz


Sie erklären sich gemäß der Datenschutzverordnung (EU-DSGUV) einverstanden, dass wir Ihre Daten intern abspeichern.

 


 


 

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